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- Behandlung von Fleischwaren:
Frische und geräucherte Fleisch- und Wurstwaren sind sofort
nach Erhalt auszupacken und entsprechend zu kühlen / aufzubewahren.
- Qualität:
Wir verwenden Fleisch ausschließlich von Tieren heimischer
Bauernhöfe aus nächster Umgebung. Die Tiere auf der Weide
und im Stall sind sorgfältig von uns begutachtet, bevor
Sie zur Schlachtung und in die Weiterverarbeitung kommen.
Für alle unsere Erzeugnisse übernehmen wir die gesetzliche
Haftung.
- Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Reutlingen. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon
die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle
der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck in
gesetzlich erlaubtem Sinne am nächsten kommt.
- Abweichungen:
Abweichungen von diesen Bedingungen sowie sonstige Abmachungen
haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden.
- Teilnichtigkeit:
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein,
so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen
zu Folge
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