1. Behandlung von Fleischwaren:
    Frische und geräucherte Fleisch- und Wurstwaren sind sofort nach Erhalt auszupacken und entsprechend zu kühlen / aufzubewahren.

  2. Qualität:
    Wir verwenden Fleisch ausschließlich von Tieren heimischer Bauernhöfe aus nächster Umgebung. Die Tiere auf der Weide und im Stall sind sorgfältig von uns begutachtet, bevor Sie zur Schlachtung und in die Weiterverarbeitung kommen. Für alle unsere Erzeugnisse übernehmen wir die gesetzliche Haftung.

  3. Gerichtsstand:
    Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Reutlingen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinne am nächsten kommt.

  4. Abweichungen:
    Abweichungen von diesen Bedingungen sowie sonstige Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  5. Teilnichtigkeit:
    Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zu Folge
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